Wirtschaftsprüfung

Unsere Leistungen als Wirtschaftsprüfer

Die Aufgabe eines Wirtschaftsprüfers besteht darin, betriebswirtschaftliche Prüfungen in Unternehmen durchzuführen. Dazu gehören in der Hauptsache die Prüfung von Jahresabschlüssen und deren Berichterstattung inklusive Bestätigungsvermerk der erfolgten Prüfungen. Mit den Prüfungen können unter anderem die Geschäftsabläufe optimiert und Empfehlungen ausgesprochen werden. Wir von der QS-Treuhand bieten alle Leistungen die ein Wirtschaftsprüfer zu berücksichtigen hat an. Damit stellen wir als Wirtschaftsprüfer auch eine beratende Funktion dar.

Außer dem Jahres- und Konzernabschlussgehören auch zahlreiche Sonderprüfungen zu unserem Aufgabengebiet:

  • Zwischenabschlüsse
  • Abschlüsse anlässlich einer Neugründung, Umwandlung, Verschmelzung, Übernahme, Auseinandersetzung
  • Prüfung von Sacheinlagen
  • Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie betrieblicher Abläufe und Kontrollsysteme
  • Prüfung für Bauträger und Baubetreuer
  • Zweckentsprechende Zuschussverwendungen und/oder Fördermittelverwendungen
  • Lizenzentgelt von Dualen Systemen
  • Bewertung der Unternehmung
  • Gründungsprüfung
  • Prüfung innerhalb und außerhalb des Haushaltsgrundsatzgesetzes
  • Unterschlagungsprüfung
  • Wirtschaftlichkeit
  • Konzepte von Sanierungen
  • Stiftungsprüfungen
  • Abhängigkeitsberichte
  • Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen für KMU

Kapitalgesellschaften sowie deren gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften unterliegen teilweise der gesetzlichen Verpflichtung einer Vorabnahme zur Jahresabschlussprüfung.

Die Verpflichtung dazu ist von der Größe abhängig des Unternehmens abhängig.

Es sind nur solche Gesellschaften zur Jahresabschlussprüfung verpflichtet, welche als mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft eingestuft sind.

Wirtschaftsprüfung bei einer Neugründung

Liegt eine Neugründung vor, welche bereits am ersten Bilanzstichtag ein Kriterium überschreitet, dann tritt die Prüfungspflicht bereits im ersten Jahr ein.

Wirtschaftsprüfung bei Kapitalmarktorientierten Unternehmen

Bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften ist zu beachten, dass diese stets als große Kapitalgesellschaften einzustufen sind und eine Jahresabschlussprüfung durchgeführt werden muss.

Freiwillige Prüfung

Die freiwillige Jahresprüfung unterscheidet sich bei der Durchführung und Berichterstattung nur unwesentlich zur gesetzlichen Jahresabschlussprüfung.

Die Gründe für eine freiwillige Durchführung können vielfältig sein:

  • Allfällige gesellschaftsvertragliche Verpflichtung
  • Rechtssicherheit, zusammenhängend mit steuerlicher Anerkennung von Gewinnabführungsverträgen oder körperschaftsteuerlichen Organschaften
  • Minderheitsgesellschafter mit Rechenschaftspflicht
  • Größere Rechtssicherheit und die Gewissheit über die Rechnungslegung
  • Überwachung von Fremdgeschäftsführern
  • Verpflichtung aus Kreditnebenbedingungen bei Darlehensverträgen

Wirtschaftsprüfung von Stiftungen

Die Stiftungen unterliegen dem Landesstiftungsgesetz von den jeweiligen Bundesländern und können in der Vorgehensweise variieren. Die Stiftungsaufsicht kann eine Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer verlangen; der Bericht ist der zuständigen Stiftungsaufsicht vorzulegen.

Wirtschaftsprüfung von Vereinen

Für Vereine besteht normalerweise keine gesetzliche Verpflichtung, sie unterliegen nur unter bestimmen Voraussetzung der Bilanzierungspflicht. Oftmals beauftragt aber der Vorstand eine freiwillige Prüfung, welche aber auch in der Satzung des Vereins verankert sein kann. Der Wirtschaftsprüfer erstattet Bericht über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung mit Bestätigungsvermerk im Prüfbericht. Gerade für Vereine ist eine freiwillige Prüfung mit Bestätigungsvermerk ein Mehrwert und zeugt von Transparenz, was Vertrauen und damit zu einer höheren Akzeptanz von den Mitgliedern führt.

Eine Jahresabschlussprüfung braucht von Vereinen oft nicht erstellt zu werden; wenn stattdessen die Prüfung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie die Vermögensrechnung geprüft wird, erfolgt kein Bestätigungsvermerk durch den Wirtschaftsprüfer, sondern lediglich eine Bescheinigung über die vorgenommenen Handlungen und dem Prüfungsergebnis.

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QS Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft & Steuerberatungsgesellschaft

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