Finanz- und Lohnbuchführung

Sämtliche Daten der Buchhaltung stellen für unternehmerische Entscheidungen eine wichtige Basis dar. Die Durchführung einer korrekten und auch zeitnahen Buchhaltung ist deshalb unumgänglich. Zu den klassischen Teilbereichen der Buchführung gehören die Finanzbuchhaltung sowie die Lohnbuchhaltung.

Vor allem größere Unternehmen haben ihre eigene Buchführungsabteilung, während kleinere Unternehmen die Buchführung häufig auslagern. Als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft helfen wir Ihnen gern bei Ihrer Buchführung mit unserem umfassenden Leistungsspektrum im Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltung.

 

Die Finanzbuchhaltung

Im betrieblichen Rechnungswesen ist die Finanzbuchführung ein Teilbereich, bei dem alle unternehmerischen und in Zahlen ausdrückbaren Vorgänge – also Aufwendungen und Erträge – erfasst werden. Große Unternehmen teilen die Finanzbuchhaltung außerdem in Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (Verwaltung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen) auf.

Ziel der Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung dient dem Zweck der Ermittlung des Gesamtergebnisses eines Unternehmens. Dokumentiert werden dabei die Vermögensverhältnisse sowie Veränderungen bei den Beständen. Weiterhin wird der Gewinn oder Verlust einer Rechnungsperiode ermittelt, zudem muss zum Ende des Wirtschaftsjahres eine Bilanz erstellt werden.

Sämtliche Geschäftsvorfälle werden dabei in chronologischer Reihenfolge und sachlich geordnet erfasst. Der Jahresabschluss stellt dann das Ergebnis der Finanzbuchhaltung dar.

Besteht eine Pflicht zur Finanzbuchhaltung?

Für die meisten Unternehmen ist die Finanzbuchhaltung gesetzlich vorgeschrieben. Regelungen dazu finden sich in § 238 HGB. Von der Buchführungspflicht sind nur Freiberufler sowie Gewerbetreibende mit einem Gewinn von weniger als 60.000 Euro oder einem Umsatz von weniger als 600.000 Euro befreit. Aufgrund der Steuerpflichtigkeit müssen allerdings auch Freiberufler und Kleinunternehmer eine Gewinnermittlung durchführen und diesen in der vereinfachten Einnahme-Überschuss-Rechnung festhalten.

Unsere Leistungen im Rahmen der Finanzbuchhaltung für Sie:

  • Sortieren sowie Ordnen aller Buchhaltungsunterlagen
  • Kontierung sowie Erfassung aller Belege
  • Prüfung von Eingangsrechnungen in Bezug auf die Berechtigung zum Vorsteuerabzug
  • Verwaltung von offenen Posten bei Kunden sowie Lieferanten
  • Mahnwesen
  • Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie zusammenfassenden Meldungen auf elektronischem Weg
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Informationen zum aktuellen Geschäftsverlauf eines Unternehmens
  • Erläuterung aller erstellten Auswertungen
  • monatliches Buchen von Abschreibungen sowie Rückstellungen in der Qualität eines Jahresabschlusses

 

Die Lohnbuchhaltung

In der Lohnbuchführung erfolgt die Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für ein Unternehmen. Dazu zählen zudem die Pflege der Mitarbeiterdaten, das Führen der Lohnkonten sowie die Meldung aller Beiträge wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Per Gesetz muss jeder Arbeitgeber, der Mitarbeiter beschäftigt, eine Lohnbuchführung und somit eine Erstellung der monatlichen Entgeltabrechnung für die Mitarbeiter sicherstellen.

Unsere Leistungen Im Rahmen der Lohnbuchführung für Sie:

  • Abrechnung der Löhne und Gehälter der Mitarbeiter
  • Abrechnung für geringfügig Beschäftigte (so genannter Mini-Job) sowie kurzfristig Beschäftigten
  • Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen an das zuständige Finanzamt auf elektronischem Weg
  • Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM-Verfahren)
  • elektronische Beitragsnachweise
  • elektronische Meldungen an die Sozialversicherungsträger
  • Meldungen an die Berufsgenossenschaft
  • Ausstellung von Bescheinigungen
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Unterstützung bei Prüfungen durch die Rentenversicherungsträger
  • Beratung hinsichtlich sozialversicherungs- und lohnsteuerfreier Entgeltbestandteile

Wir unterstützen Sie

Unser Leistungsangebot ist sehr umfassend. Gern unterstützen Wir Sie bei der Finanz- und Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen. Dabei arbeiten wir so individuell, wie auch Ihr Unternehmen ist. Kontaktieren Sie uns gern und wir erstellen Ihnen ein Angebot entsprechend Ihren Vorstellungen.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt

QS Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft & Steuerberatungsgesellschaft

Am Planetenbrunnen 5
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